bildungs- und teilhabepaket

Über das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket steht sozial benachteiligten Kindern unter 18 Jahren im Bereich „Kultur, Sport und Mitmachen“ ab 2020 ein monatlicher Betrag von 15 € zu, der beispielsweise für den Mitgliedsbeitrag beim Sportverein verwendet werden kann.

 

Diesen Anspruch besitzen auch die Kinder der Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

 

Aus Angst vor dem bürokratischen Aufwand schrecken nicht Wenige vor dem Aufwand zurück. Beim Märkischen Kreis gibt es jedoch kompetente Ansprechpartner, die gerne weiterhelfen.

 

Hier findet ihr neben den auszufüllenden Anträgen auch die zuständigen Personen im Märkischen Kreis.

 

Wir bitten euch, dem Informationsdefizit entgegen zu arbeiten und die Information über die Möglichkeit dieser Bezuschussung gezielt zu streuen.