Hier erklären wir, wie man an die Juleica kommt und was dabei zu beachten ist. Grundsätzlich ist zu sagen, dass alle die, die die Sporthelfer-Ausbildung (Teil 1 und 2) oder die Übungsleiter-C Breitensport Ausbildung mit dem Schwerpunkt "Kinder & Jugendliche" absolviert haben, antragsberechtigt für die Juleica sind. Dies läuft so:
Das sind die Schritte zur Juleica:
Sofern alle Angaben formal korrekt sind, erfolgt die Beantragung der Juleica durch den Kreis bzw. die Stadt. Die Juleica-Karte wird dann per Post dem Antragsteller zugestellt. Die Kosten hierfür werden in der Regel durch den öffentliche Träger übernommen.