Juleica

Hier erklären wir, wie man an die Juleica kommt und was dabei zu beachten ist. Grundsätzlich ist zu sagen, dass alle die, die die Sporthelfer-Ausbildung (Teil 1 und 2) oder die Übungsleiter-C Breitensport Ausbildung mit dem Schwerpunkt "Kinder & Jugendliche" absolviert haben, antragsberechtigt für die Juleica sind. Dies läuft so:

Das sind die Schritte zur Juleica:

  1. Antrag stellen
  2. Bild hochladen
  3. Juleica erhalten

  • Die Registrierung für die Juleica-Beantragung erfolgt durch die Antragstellenden selbst unter:                  https://www.juleica-antrag.de/index.php?id=12
  • Hier sind vollständige Angaben zu machen. Foto nicht vergessen.
  • Für die Beantragung muss angegeben werden, was in welchem Umfang geleistet wurde. Sofern man keine Sporthelfer oder Übungsleiter-Ausbildung nachweisen kann, muss hier im Umfang von 35 Unterrichtseinheiten angegeben werden, welche Leistung (z.B. ein Jugendarbeitsengagement) man geleistet hat, um eine Juleica zu erhalten. 
  • Für die Verlängerung werden Angaben im Umfang von 8 Unterrichtseinheiten benötigt.
  • Bei der Trägerschaft unterscheidet man zwischen freien und öffentlichen Trägern. Die nachfolgende Übersicht hilft bei der richtigen Unterscheidung von öffentlicher Trägerschaft. 
  • Entscheidend ist beim Antrag der jeweilige Wohnort.

Öffentliche Träger

Option 1:

Märkischer Kreis

  1. Die Sportjugend im KSB Märkischer Kreis wird hier als freier Träger durch die Antragstellenden eingetragen.
  2. Der Märkische Kreis ist mit seinem Kreisjugendamt öffentlicher Träger für die Kommunen:
  • Balve
  • Halver
  • Hemer
  • Herscheid
  • Kierspe
  • Meinerzhagen
  • Nachrodt-Wiblingwerde
  • Neuenrade
  • Schalksmühle.

Option 2:

ALtena, Iserlohn, Lüdenscheid, Menden, Plettenberg, Werdohl

  1. Im Antrag ist deshalb der jeweilige Stadtsportverband als freier Träger anzugeben, sodass gewährleistet ist dass die Juleica-Anträge nicht beim Märkischen Kreis landen, welcher nicht zuständig ist.
  2. Für o.g. Kommunen ist das jeweilige Jugendamt der öffentliche Träger.

  • Die Sportjugend Märkischer Kreis ist freier Träger der Jugendhilfe und prüft sämtliche Anträge. Anschließend wird der Antrag nach dem "Vier-Augen-Prinzip" zum öffentlichen Träger weitergegeben.
  • Der öffentliche Träger bewilligt den Antrag und schließt diesen ab. Es kann auch die Nachbesserung eingefordert werden oder der Antrag kann abgelehnt werden. In jedem Falle werden die Antragstellenden per E-Mail über den aktuellen Bearbeitungsstatus informiert.
  • Die Juleica ist 3 Jahre gültig. Nach 3 Jahren sind Erste-Hilfe Kenntnisse nachzuweisen. Dies kann im Rahmen der Verlängerung der 8 erforderlichen 8 Unterrichtseinheiten angegeben werden.

Sofern alle Angaben formal korrekt sind, erfolgt die Beantragung der Juleica durch den Kreis bzw. die Stadt. Die Juleica-Karte wird dann per Post dem Antragsteller zugestellt. Die Kosten hierfür werden in der Regel durch den öffentliche Träger übernommen.