Auf dem Weg zum Schutzkonzept
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine gemeinsame Verantwortung aller Akteurinnen und Akteure im Sport. Mit dem Landeskinderschutzgesetz Nordrhein-Westfalen rücken Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Grenzverletzungen noch stärker in den Fokus. Auch Sportvereine sind aufgefordert, sich aktiv mit Kinder- und Jugendschutz auseinanderzusetzen und wirksame Strukturen zum Schutz junger Menschen zu schaffen.
Ein zentrales Instrument hierfür ist das Schutzkonzept. Es hilft Vereinen dabei, Risiken zu erkennen, Präventionsmaßnahmen zu entwickeln und klare Handlungswege für Verdachts- und Krisenfälle festzulegen. Der Kreissportbund Märkischer Kreis unterstützt Vereine auf dem Weg zum eigenen Schutzkonzept mit Informationen, Beratung und praxisnahen Hilfestellungen.
Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen, Materialien und Unterstützungsangebote rund um die Entwicklung und Umsetzung eines Schutzkonzeptes in Ihrem Verein.
Erstberatung durch den KSB MK
Der Einstieg in das Thema Schutzkonzept muss nicht allein gemeistert werden. Der Kreissportbund Märkischer Kreis bietet Sportvereinen eine kostenfreie Erstberatung an, um erste Fragen zu klären, den aktuellen Entwicklungsstand einzuordnen und gemeinsam die nächsten Schritte zu planen.
Dabei informieren wir über Anforderungen aus dem Landeskinderschutzgesetz, unterstützen bei der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen und zeigen praxisnahe Wege auf, wie ein vereinseigenes Schutzkonzept entwickelt werden kann. Ziel ist es, Vereine auf ihrem Weg zu einer sicheren und gewaltfreien Sportkultur individuell zu begleiten.
Qualitätskriterien für ein lebendiges Schutzkonzept
Abgeleitet vom 10-Punkte-Aktionsplan des Landessportbundes NRW und der Sportjugend NRW sowie den Kriterien des Qualitätsbündnisses Sport NRW haben wir zentrale Bausteine zusammengestellt, die Vereine auf dem Weg zu einem wirksamen und lebendigen Schutzkonzept unterstützen. Unser Ziel ist ein Schutzkonzept, das im Vereinsalltag gelebt wird und nicht in der Schublade verschwindet.
Schutzkonzepte greifen nur, wenn sie über eine breite Zustimmung im Verein verfügen. Wir empfehlen entsprechend:
- Beschluss des Vorstandes, sich auf den Weg hin zu einem lebendigen Schutzkonzept zu machen
- Information der Mitglieder und gemeinsamer Beschluss auf der Mitgliederversammlung hin zu einem lebendigen Schutzkonzept
- Anpassung der Satzung (Hier insbesondere des Vereinszwecks im Sinne von "stellt sich gegen jedwede Form von Gewalt")
Bei Fragen zu diesem Teilbereich könnt ihr gerne unsere Ansprechpersonen kontaktieren
Die Risikoanalyse ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem wirksamen Schutzkonzept. Sie unterstützt Vereine dabei, eigene Strukturen, Abläufe und mögliche Risikobereiche zu betrachten, um Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu entwickeln.
Auf Grundlage der Ergebnisse werden Verhaltensleitlinien erarbeitet, die allen Beteiligten Orientierung für einen respektvollen und sicheren Umgang im Vereinsalltag geben. So können Risiken minimiert und Prävention nachhaltig im Verein verankert werden.
Für diesen Prozess kann eine kostenlose Risikoanalyse beantragt werden. Dabei begleitet ein qualifizierter Berater den Verein Schritt für Schritt, unterstützt bei der Analyse und hilft dabei, passgenaue Verhaltensleitlinien und weitere Bausteine des Schutzkonzeptes zu entwickeln.
Ein regionales und überregionales Netzwerk aus Fachberatungsstellen ist ein wichtiger Baustein für den Schutz vor Gewalt im Sport. Es schafft Orientierung, ermöglicht kurze Wege im Verdachts- oder Krisenfall und sorgt dafür, dass Betroffene sowie Vereine schnell die passende Unterstützung finden.
Der Kreissportbund Märkischer Kreis empfiehlt Vereinen, frühzeitig Kontakte zu relevanten Beratungsstellen aufzubauen und diese in ihr Schutzkonzept zu integrieren. Zusätzlich bieten wir regelmäßig Netzwerkveranstaltungen an, die den Austausch unter Vereinen fördern und die Vernetzung mit Fachberatungsstellen und weiteren Kooperationspartnern ermöglichen.
Ein wirksames Schutzkonzept enthält klare und verbindliche Regelungen zum Umgang mit dem erweiterten Führungszeugnis und dem Ehrenkodex. Dadurch schafft der Verein Transparenz, Verlässlichkeit und gemeinsame Standards für alle Personen, die Verantwortung in der Kinder- und Jugendarbeit übernehmen.
Im Schutzkonzept sollte festgelegt werden, für welche Tätigkeiten ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich ist, in welchen Abständen dieses erneut vorzulegen ist (empfohlen: spätestens alle fünf Jahre) und wie der Umgang mit den Nachweisen organisiert wird. Ebenso sollte geregelt werden, dass haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende sowie Mitglieder des Jugend- und Vereinsvorstands den Ehrenkodex des Landessportbundes NRW oder eine vergleichbare vereinseigene Selbstverpflichtung unterzeichnen. Diese Regelungen bilden einen wichtigen Baustein für eine Kultur des Hinsehens und des respektvollen Miteinanders im Verein.
Ansprechpersonen für den Schutz vor Gewalt sind eine wichtige Anlaufstelle für Mitglieder, Übungsleitungen, Eltern und weitere Vereinsbeteiligte. Sie stehen bei Fragen, Unsicherheiten oder Verdachtsfällen beratend zur Seite und tragen dazu bei, dass Betroffene Unterstützung und Orientierung erhalten.
Um diese verantwortungsvolle Aufgabe bestmöglich wahrnehmen zu können, haben Ansprechpersonen die Möglichkeit, an einer speziellen Ansprechpersonenschulung des Landessportbundes NRW teilzunehmen. Dort werden wichtige Grundlagen zu Prävention, Intervention und Gesprächsführung vermittelt, um Vereine im Schutz vor Gewalt kompetent zu unterstützen.
Ein Schutzkonzept muss nicht bei null beginnen. Um Sportvereine bei der Erstellung eines individuellen und wirksamen Schutzkonzeptes zu unterstützen, stehen verschiedene Hilfsmittel und Vorlagen zur Verfügung.
Der Kreissportbund Märkischer Kreis stellt ein beispielhaftes Inhaltsverzeichnis zur Verfügung, das Vereinen als Orientierung für den Aufbau ihres Schutzkonzeptes dienen kann.
Mit dem Workbook des Landessportbundes NRW steht eine umfassende Arbeitshilfe bereit, die Vereine Schritt für Schritt durch die einzelnen Bausteine eines Schutzkonzeptes begleitet.
Der digitale Schutzkonzeptgenerator kann Vereinen eine erste Orientierung geben und dabei helfen, die wesentlichen Bestandteile eines Schutzkonzeptes strukturiert zusammenzustellen. Er ersetzt jedoch nicht die vereinsinterne Auseinandersetzung mit den eigenen Risiken, Bedürfnissen und Schutzmaßnahmen, kann aber als unterstützendes Werkzeug im Entwicklungsprozess genutzt werden.
Sensibilisierung und Qualifizierung
Die regelmäßige Sensibilisierung und Qualifizierung von Übungsleiter*innen, Trainer*innen sowie haupt- und ehrenamtlich Engagierten ist ein wichtiger Bestandteil eines wirksamen Schutzkonzeptes. Durch Schulungen und Informationsveranstaltungen werden Kenntnisse zu Prävention, Intervention und einem sicheren Umgang mit Verdachtsfällen vermittelt. Gleichzeitig sollten auch Kinder und Jugendliche durch geeignete Angebote gestärkt werden, um ihre Rechte, Grenzen und Handlungsmöglichkeiten kennenzulernen.
Vereine können für dieses Themenfeld unter anderem das Förderformat „Kurz & Gut“ von VIBSS nutzen. Die Antragstellung erfolgt dabei über den jeweils zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund.
„Anne Tore – sind wir stark!“
Das Präventionstheaterstück „Anne Tore – sind wir stark!“ unterstützt Vereine dabei, Kinder altersgerecht für die Themen Gefühle, Grenzen und Schutz vor Gewalt zu sensibilisieren. Die Aufführung kann durch den Landessportbund NRW mit 650 Euro für die Kosten der Schauspielenden gefördert; die Fahrtkosten sind selbst zu tragen.
Wichtig: Bevor ein Förderantrag gestellt wird, ist zunächst Kontakt mit dem Kreissportbund Märkischer Kreis aufzunehmen. Wir beraten zur Umsetzung, zur Förderung und begleiten den weiteren Ablauf der Antragstellung.
Die Verankerung des Schutzkonzeptes sollte nicht nur intern, sondern auch nach außen sichtbar sein. Durch eine aktive Öffentlichkeitsarbeit zeigt der Verein, dass ihm der Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen wichtig ist und dass das Thema fest im Vereinsalltag verankert ist.
Auf der Vereinshomepage und in weiteren Kommunikationskanälen können beispielsweise das Schutzkonzept, die Ansprechpersonen zum Schutz vor Gewalt, Verhaltensleitlinien, Präventionsmaßnahmen sowie Informationen zu Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten veröffentlicht werden. Dadurch wird Transparenz geschaffen, Vertrauen gestärkt und Betroffenen sowie Mitgliedern ein einfacher Zugang zu wichtigen Informationen ermöglicht.
Gleichzeitig setzt eine sichtbare Kommunikation ein klares Zeichen für eine Kultur des Hinsehens und macht deutlich, dass Grenzverletzungen, Diskriminierung und Gewalt im Verein keinen Platz haben.