Förderungen und Zuschüsse
Als Dachorganisation der Vereine im Märkischen Kreis ist es uns ein wichtiges Anliegen, unsere Mitgliedsvereine bei der Bewältigung ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen. Hierfür bieten insbesondere aktuelle Förderprogramme und Zuschüsse viele Chancen. Entsprechend bietet diese Seite einen Überblick über aktuelle Förderungen und Zuschüsse:
Aktuelle Informationen zu Förderprogrammen der Sportinfrastruktur
Landesprogramm zur Stärkung der Sportinfrastruktur (600 Mio. Euro):
Das Land NRW erarbeitet derzeit die Förderrichtlinie, die als Grundlage für drei verschiedene Förderaufrufe mit einem Volumen von je 200 Mio. Euro dient (Vereinssportstätten, kommunale Bäder, sonstige kommunale Sportanlagen).
Die Förderrichtlinie soll Ende des 1. Quartals 2026 zusammen mit dem Förderaufruf für die vereinseigenen Sportstätten veröffentlicht werden.
Förderaufruf 1: Vereinseigene Sportstätten
Inhalt und Verfahren orientieren sich stark am Programm „Moderne Sportstätte 2022“.
- Mindestinvestitionsvolumen eines Förderprojekts = 50 TSD Euro (Vorgabe des Bundes)
- Pauschale Förderhöhe von 50% bei Sportvereinen mit Verantwortung für „Dach und Fach“ der Sportstätte (ansonsten grundsätzlich dieselben Förderquoten wie beim Vorgängerprogramm)
- Möglichkeit der Weiterleitung nicht ausgenutzter Fördermittel auf Kreisebene zwischen den Gemeinden
Nach Veröffentlichung des Aufrufs sind Informationsveranstaltungen ab Mai 2026 geplant.
Weitere Förderungen
Die Staatskanzlei fördert auch in diesem Jahr Projekte von Sportvereinen mit je 1000€
Hierbei werden Maßnahmen in verschiedenen Bereichen gefördert:
- Sport im außerunterrichtlichen Schulsport
- Sport in Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kindertagespflege
- Inklusion im Sport
- Sport der Älteren, Sport gegen Einsamkeit
- Mädchen und Frauen, Chancengleichheit und Vielfalt im Sport
- Gesundheits- und Rehasport
- Integration durch Sport
- Nachhaltige Entwicklung im Sport
- Olympische und Paralympische Spiele in Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzung ist die Anerkennung als gemeinnütziger Verein sowie die Mitgliedschaft des Vereins im jeweiligen Kreis- oder Stadtsportbund als auch im zuständigen Fachverband
Die Ausschüttung erfolgt "nach dem Windhundprinzip" - hier ist also Schnelligkeit gefragt!
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 7,56 Millionen Euro zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung.
Alle weiteren Informationen über Teilnahmevoraussetzungen, aktuelle Förderbedingungen und Beträge können auf der Seite des Landessportbundes entnommen werden.
Innerhalb des Beantragungszeitraums ist der Zeitpunkt der Antragstellung irrelevant
Im Jahr 2026 startet in Nordrhein-Westfalen eine Übungsleiter*innen-Offensive, um Sportvereine bei der Ausbildung von Trainer*innen und Übungsleiter*innen finanziell beizustehen.
Für einzelne Ausbildungen können bis zu 500€ Förderung beantragt werden - mehrere Anträge pro Verein sind möglich.
Alle weiteren Informationen hierzu auf der Seite des Landessportbundes NRW
Die Ausschüttung erfolgt "nach dem Windhundprinzip" - hier ist also Schnelligkeit gefragt!
Noch bis zum Bildungsjahr 2033/34 läuft das Förderprogramm "Startchancen". An insgesamt 923 Schulen in Nordrhein-Westfalen (davon 20 im Märkischen Kreis)können vielfältige Fördermittel zur Stärkung von Kindern beantragt werden.
Ein besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die "Startchancen für Bewegung", mit der unterrichtsbegleitende Bewegungsangebote an Startchancen-Schulen gefördert werden.
Weitere Informationen zum Programm findet ihr auf unserer Seite hierzu
Ein J-Team ist ein loser Zusammenschluss von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 13 bis 26 Jahren, die in ihrem Verein Projekte initiieren und gestalten mögen - getrost dem Motto "Aufgaben statt Posten".
Um die jungen Engagierten optimal zu unterstützen, fördert die Sportjugend NRW neue und bestehende J-Teams. Ihr möchtet auch hiervon profitieren? Dann schaut auf unserer J-Teamseite vorbei, um alle weiteren Informationen zu erhalten!
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt die Entwicklung von Orten und Ortsteilen bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner, die innerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum Nordrhein-Westfalens liegen, mit Fördermitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und seit 2018 durch zusätzliche Finanzmittel aus dem Landeshaushalt Nordrhein-Westfalen. Ziel der Förderung ist es, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln.
Weitere Informationen gibt es auf der Seite des Landwirschaftsministeriums NRW
Das Förderportal des Landessportbundes NRW
Viele der dargestellen Fördermöglichkeiten werden durch den Landessportbund NRW oder seine Sportjugend weitergeleitet. Entsprechend ist der Zugriff auf des Förderportal des Landessportbundes essenziell für Vereine, um an den Förderprogrammen teilnehmen zu können:
Sportförderrichtlinien der Städte und Gemeinden im Märkischen Kreis
Zusätzlich zu den bereits genannten Förderprogrammen werden Vereine durch Sportförderrichtlinien der Kommunen gefördert. Da diese sich bisweilen voneinander unterscheiden, anbei eine Liste der aktuellen Sportförderrichtlinien (Stand: Februar 2026):