Übersicht Förderprogramme Sportinfrastruktur

© LSB NRW / Andrea Bowinkelmann

Die Enwicklungen zur bundes- und landespolitischen Förderkulisse bleiben dynamisch. Der aktuelle Sachstand steht hier als PDF-Version mit integrierten Verlinkungen zur Verfügung.  


Die Antragsfrist zum ersten Programmaufruf des Bundesprogramms mit einem Volumen von 333 Mio. Euro ist am 15.1.2026 abgelaufen. Bundesweit sind 3.600 Interessensbekundungen mit einer beantragten Fördersumme in Höhe von 7,5 Mrd. Euro eingereicht worden, es liegt folglich eine 20-fache Überzeichnung vor, die den enormen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf bei der Sportinfrastruktur verdeutlicht. Voraussichtlich Ende Februar 2026 entscheidet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags, welche der eingegangenen Interessensbekundungen eine Projektförderung erhalten sollen.

Für 2026 sind zwei weitere Aufrufe über das Bundesprogramm geplant. Zunächst soll im Frühjahr ein Aufruf (250 Mio. Euro) veröffentlicht werden, der sich ausschließlich an die kommunale Bäderinfrastruktur richtet. Anschließend soll die zweite Tranche über 333 Mio. Euro zur Sanierung kommunaler Sportstätten über einen neuen Aufruf verteilt werden.


Das Landesprogramm zur Stärkung der Sportinfrastruktur besteht aus drei verschiedenen Förderaufrufen. Die Förderrichtlinie soll Ende des 1. Quartals 2026 zusammen mit dem Förderaufruf für die vereinseigenen Sportstätten veröffentlicht werden.

  • Förderaufruf 1 (Vereinseigene Sportstätten): Inhalt und Verfahren werden sich stark am Programm „Moderne Sportstätte 2022“ orientieren. Es ist davon auszugehen, dass das Mindestinvestitionsvolumen eines Förderprojekts nach Vorgabe des Bundes bei 50.000,00 € liegt.
  • Förderaufrufe 2 und 3 (Kommunale Schwimmbäder/Kommunale Sportinfrastruktur): Die Bekanntmachung ist für Juli 2026 geplant. Kommunen sollen ihre Interessensbekundungen für Förderprojekte bis einschließlich Januar 2027 einreichen können