NEUE REGELUNG ZUR LIZENZVERLÄNGERUNG

Aus aktuellem Anlass weisen wir auf Neuerungen und Besonderheiten beim Ablauf von Übungsleiter-C Breitensport Lizenzen sowie auf geplante Angebote im laufenden Jahr 2020 hin. Seit Beginn des Jahres wurde die Gültigkeit von ÜL-C Lizenzen dem DOSB-Standard angepasst. Dieser Standard besagt, dass Übungsleiter-C Breitensport Lizenzen nicht länger als 4 Jahre gültig sein dürfen. In der Vergangenheit war es so, dass mit Erlangen der Lizenz zum Jahresende zzgl. 4 Jahre die Gültigkeit berechnet wurde. Wer also am 15.März 2015 seine Lizenz erlangt hat, hatte eine Lizenzgültigkeit bis zum 31.12.2019. Das Datum, wann die Lizenz erlangt wurde, wird auch als Ausstellungsdatum bezeichnet und findet sich auf der Lizenz/Lizenzkarte.

 

Nach der neuen Regelung ist das neue Ablaufdatum der Lizenz (am obigen Beispiel) der 14.03.2019.

  • Merke: immer 4 Jahre minus 1 Tag
  • Die Regelung betrifft alle Lizenzen in Trägerschaft des Landessportbundes NRW

 


I. Fortbildungen

(lizenzungebundene und lizenzverlängernde)

 

1. Ziele und Inhalte von Fortbildungen

(gemäß Rahmenrichtlinien)

  • Ergänzung und Vertiefung der bisher vermittelten Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten
  • Aktualisierung des Informationsstandes und der Qualifikation
  • Erkennen und Umsetzen von Entwicklungen des Sports
  • Erweiterung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zu einem weiteren eigenständigen Profil im Rahmen der bestehenden Ausbildungsgänge.

2. Zeitumfang

Der Zeitumfang muss mindestens 15 Lerneinheiten (LE) à 45 Minuten umfassen.

 

Angebotsformen

  • Wochenendlehrgang (min. 15 LE)
  • Wochenteillehrgang (4 zusammenhängende Teile à 4 Lerneinheiten)
  • Zwei Tagesveranstaltungen im Umfang von 8 10 Lerneinheiten innerhalb eines Jahres
  • Vier Tagesveranstaltungen im Umfang von 4 Lerneinheiten innerhalb eines Jahres bzw. 3  Veranstaltungen mit jeweils 5 Lerneinheiten.
  • Auf der 2. Lizenzstufe müssen eventuelle Fortbildungsteile in zeitlichem und inhaltlichem Zusammenhang stehen.

3. Zweite Lizenzstufe

Über die Anerkennung als Lizenzverlängerung für einzelne Lizenzen auf der

zweiten Lizenzstufe entscheiden die zuständigen Fachgruppenleitungen im

Landessportbund NRW in Abstimmung mit den beteiligten Qualifizierungszentren.

 

4. Lehrgangsleitung

Die Lehrgangsleitungen müssen vom Landessportbund NRW anerkannte

Lehrkräfte sein.

 

5. Verlängerung mehrerer Lizenzen

Sofern die spezifische Anerkennung durch die jeweilige Fachgruppenleitung

für einzelne Lizenzen vorliegt, können mehrere Lizenzen mit der Teilnahme an

einem Lehrgang verlängert werden.

 

6. Spezielle Regelung

Lizenzverlängerungslehrgänge für die ÜL-B Lizenz Rehabilitation Sport in

Herzgruppen müssen immer die Themen Reanimation und Praktische

Übungen zu Notfallsituationen beinhalten. Die Gültigkeitsdauer dieser Lizenzen

ist auf zwei Jahre beschränkt.

 

II. Gültigkeit und Verlängerung von Lizenzen

Die Gültigkeitsdauer der Lizenzen (gemäß Rahmenrichtlinien DOSB) sowie der

Landessportbund-Sonderausbildungen beträgt vier Jahre. Zur Verlängerung

muss in diesem Zeitraum die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildung erfolgt

sein. Die Gültigkeitsdauer wird vom Zeitpunkt des Lehrgangsabschlusses (Monatsende)

berechnet und endet jeweils am 31.12. des letzten Jahres der Gültigkeitsdauer.

 

Eine Ausnahme stellt die Übungsleiter/innen-Ausbildung "Sport in der Rehabilitation;

Profil Sport in Herzgruppen dar. Diese ist zwei Jahre gültig.

 

Regelungen zur Verlängerung ungültig gewordener Lizenzen:

  • Im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Nach erfolgreichem Besuch einer Fortbildung mit mindestens 15 Lerneinheiten erfolgt eine Verlängerung um weitere drei Jahre.
  • Im zweiten und dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Nach erfolgreichem Besuch von Fortbildungen mit einem Gesamtumfang von mindestens 30 Lerneinheiten erfolgt eine Verlängerung um weitere vier Jahre.
  • Bei einer Überschreitung um mehr als vier Jahre nach Ablauf der Gültigkeit: Nach erfolgreichem Besuch von Fortbildungen mit einem Gesamtumfang von mindestens 45 Lerneinheiten erfolgt eine Verlängerung um weitere vier Jahre.
  • Bei einer Überschreitung um mehr als fünf Jahre: Neuerwerb durch Wiederholung der gesamten Ausbildung oder Einzelfallregelung beim Nachweis der Teilnahme an Qualifizierungen ohne Lizenz verlängernden Charakter.