01.09.2020 - Voraussetzung für die Wiedereröffnung des Sportbetriebs in den Sportvereinen sind die Vorgaben der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (Stand
31.09.2020). Die folgenden Checklisten/Empfehlungen werden regelmäßig aktualisiert, weiterführende Fragen in den FAQs beantwortet.