Sonderförderung Sport für Geflüchtete aus der Ukraine

Im Rahmen des Bundesprogramms „Integration durch Sport“ ist es nun möglich, eine landesweite „Sonderförderung Sport für Geflüchtete aus der Ukraine" aufzulegen, bei der Vereine, Bünde und Verbände bis zu 1.000 Euro für Einzelmaßnahmen oder Mikroprojekte zur Unterstützung und Integrationsförderung im Sport für Geflüchtete aus der Ukraine beantragen können.

 

Förderfähig sind Maßnahmen, die unter die folgenden drei Oberkategorien fallen:

  • Organisation und Durchführung einmaliger sportlicher und/oder geselliger Veranstaltungen mit Geflüchteten
  • Schaffung neuer bzw. gezielte Öffnung bestehender regelmäßiger sportlicher und/oder geselliger Angebote für Geflüchtete
  • Schaffung weiterer über den Sport hinaus gehender Unterstützungsmöglichkeiten für Geflüchtete 

Bei den Maßnahmen entlang dieser drei Oberkategorien sind Honorarausgaben sowie weitere Sachkosten förderfähig (bitte die Förderbedingungen beachten).

Als Settings für die Maßnahmen kommen dabei vor allem Erstaufnahmestellen, der öffentliche Raum, Vereine sowie Kindertageseinrichtungen und Schulen (insbesondere internationale Förderklassen sowie Willkommensklassen im Rahmen des außerunterrichtlichen Sports) in Frage.

Die eingehenden Anträge werden nach erfolgter Prüfung auf Förderfähigkeit nach dem Windhundprinzip bewilligt. Ansprechpartner ist Kevin Sagebiel vom Kompetenzzentrum für Integration und Inklusion im Sport beim LSB NRW.

 

 

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Foerderbedingungen_Sonderfoerderung_2022
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Antrag_IdS_Ukraine-Sonderfonds_2022 (2).
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