Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel oder Kultur mitmachen. Deswegen kann der Beitrag für den Sportverein in Höhe von monatlich 15 Euro bis zu einem Höchstbetrag von 180 € jährlich übernommen werden.
Antragberechtigt:
Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Leistungsart:
Voraussetzung:
Unterlagen:
bei Erstattung:
bei Direktzahlung an Leistungserbringer (Sportverein):
Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.
Alle wichtigen Informationen und die entsprechenden Ansprechpartner findet ihr hier.
Patrick Krone
Referent Jugendarbeit, Qualifizierung,
NRW bewegt seine KINDER!
Tel. 02371 77977-33
Sprechzeiten:
Montag - Donnerstag: 09:00-12:00 und 13:00-16:00
Freitag: 09:00-12:00